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Förderprogramme in Hessen

Fördermittel für die Sportplatz-Sanierung Beregnung richtig einplanen

Ein eigenes Förderprogramm für Beregnungsanlagen gibt es nicht. Sie gehört als eigenes Vorhaben oder als Teil einer größeren Platzsanierung von Anfang an in Planung und Kostenschätzung. Hier sehen Vereine und Kommunen, welcher Förderweg passt und welche Unterlagen nötig sind.

  • Drei Förderwege in Hessen
  • Planung vor der Beauftragung
  • Für Vereine und Kommunen
Förderantrag

Warum die Beregnung in den Förderantrag gehört

Die technische Planung und die Kostenschätzung müssen stehen, bevor die Bauleistung beauftragt wird.

Ein sanierter Rasenplatz ohne Beregnung trocknet im Sommer genauso aus wie vorher. Die neue Rasentragschicht und die Ansaat brauchen in den ersten Monaten verlässlich Wasser, sonst ist ein Teil der Sanierung schon im ersten trockenen Sommer wieder verloren.

Eine Beregnungsanlage wässert gezielt nach Zonen und Tageszeit statt flächig mit dem Wasserwagen und senkt damit Wasserverbrauch und Arbeitsstunden. Der Landessportbund Hessen führt Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen als eigene Förderkategorie.

Von Anfang an mitrechnen

Die drei Landesprogramme sind nach Größe des Vorhabens gestaffelt. Praktisch heißt das: Die Beregnung gehört von Anfang an in die Kostenschätzung, nicht als Nachtrag.

Überblick

Die Förderwege in Hessen im Überblick

Welches Programm greift, hängt vor allem an Trägerschaft und Investitionsvolumen.

Kleines Vorhaben

Weiterführung der Vereinsarbeit

Für wen
LSB-Mitgliedsvereine
Investition
4.000–35.000 Euro
Zuschuss
bis 10.000 Euro · rund 25 %
Antrag
jederzeit online

Der Verein muss eingetragen, gemeinnützig und Mitglied im Landessportbund Hessen sein. Gefördert werden vereinseigene Anlagen oder solche, die dem Verein für mindestens 25 Jahre überlassen sind. Eine gewerbliche Nutzung schließt die Förderung aus.

Eine eigenständige Beregnungsanlage sowie Teilmaßnahmen wie Pumpe oder Steuerung können in diesen Rahmen fallen.

Mittleres Vorhaben

Sportland Hessen

Für wen
Vereine und Kommunen
Investition
über 35.000 Euro
Zuschuss
bis 50.000 Euro · rund 30 %
Antrag
jederzeit möglich

Hierher gehört die Beregnung, wenn sie zusammen mit Drainage, Rasentragschicht oder Flutlicht über die Schwelle kommt. Dann muss sie als eigene Position in der Kostenschätzung stehen.

Großes Vorhaben

Vereinseigener Sportstättenbau

Für wen
Vereine
Investition
über 250.000 Euro
Zuschuss
bis 1,0 Mio. Euro · rund 35 %
Antrag
zuerst über Landkreis oder Stadt

Die Anlage gehört dem Verein oder ist ihm für mindestens 25 Jahre überlassen, wird überwiegend vom Verein genutzt und ohne gewerbliche Nutzung betrieben.

Der Antrag folgt erst nach schriftlicher Aufforderung. Das dauert, und deshalb muss die Planung früh stehen.

Ergänzende Förderung

Kommunale und Kreis-Programme

Ansprechpartner
Sportamt oder Fachdienst Sport
Kombination
vorab örtlich klären

Viele Landkreise und Kommunen fördern zusätzlich. Diese Programme sind örtlich sehr verschieden und stehen selten in einer zentralen Übersicht.

Klären Sie dort auch, ob Förderungen kombiniert werden dürfen. Das ist nicht überall gleich geregelt.

Stand der Angaben: 4. September 2026. Quellen: Land Hessen und Landessportbund Hessen.

Ablauf

In welcher Reihenfolge Sie vorgehen

Planung und Kostenschätzung dürfen vorliegen. Die Bauleistung darf erst nach der Bewilligung beauftragt werden.

1

Bedarf festhalten

Schäden, fehlende Technik und das Sanierungsziel mit Fotos dokumentieren.

2

Planung holen

Fläche vermessen, Wasserquelle prüfen sowie Regnerkreise und Pumpenleistung bestimmen.

3

Kosten gliedern

Alle Positionen einzeln ausweisen, damit der Fördergeber sie prüfen kann.

4

Programm wählen

Investitionsvolumen und Trägerschaft bestimmen den passenden Förderweg.

5

Antrag stellen

Kleinere Programme laufen direkt online, das große zuerst über Landkreis oder Stadt.

6

Bewilligung abwarten

Erst danach beauftragen. Ein früherer Vertrag gilt als Maßnahmenbeginn und gefährdet die Förderung.

Unterlagen

Was ein Fachbetrieb zuliefern muss

Diese Unterlagen machen das Vorhaben technisch nachvollziehbar und Angebote vergleichbar.

01 · Bestand

Platz und Wasserquelle

  • Bestandsaufnahme von Wasserquelle, Druck und vorhandenen Leitungen
  • Angabe zur Bauzeit und zur nötigen Sperrung des Platzes
02 · Technik

Beregnungsplanung

  • Beregnungsplan mit Anzahl und Anordnung der Regnerkreise
  • Auslegung der Pumpe mit Leistungsangabe
03 · Antrag

Kosten und Begründung

  • Gegliederte Kostenschätzung nach Positionen
  • Auf Nachfrage eine Begründung des Betriebskostenvorteils

Diese Unterlagen erstellen wir für Sie. Sie sind auch ohne Förderung sinnvoll, weil Sie damit vergleichbare Angebote einholen können.

Antragsfehler

Die drei häufigsten Fehler im Antrag

Die technische Planung muss vollständig sein, bevor die Bauleistung vergeben wird.

Fehler 01

Zu früh beauftragt

Wer vor der Bewilligung einen Auftrag erteilt, verliert in der Regel den Anspruch. Als Beginn gilt schon der Liefer- oder Leistungsvertrag.

Fehler 02

Beregnung nachgereicht

Kommt die Beregnung erst nach der bewilligten Platzsanierung dazu, ist sie meist nicht mehr Teil der geförderten Maßnahme.

Fehler 03

Pauschalpreis eingereicht

Ein Fördergeber muss die Positionen prüfen können. Eine einzelne Gesamtsumme reicht dafür meist nicht aus.

Wird eine Beregnungsanlage überhaupt gefördert?

Ein eigenes Programm dafür gibt es nicht. Als kleines Vorhaben passt sie in die Weiterführung der Vereinsarbeit, als Posten einer Platzsanierung in die beiden größeren Programme. In beiden Fällen muss sie von Anfang an im Antrag stehen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Beim vereinseigenen Sportstättenbau läuft es über die Anmeldung beim Landkreis und die schriftliche Aufforderung zur Antragstellung. Rechnen Sie dort mit mehreren Monaten. Die beiden kleineren Programme nehmen Anträge jederzeit an. In jedem Fall gehört die Bauzeit in die spielfreie Phase.

Können wir vorher schon planen lassen?

Ja. Planung und Kostenschätzung sind keine Beauftragung der Bauleistung. Sie brauchen sie sogar, um den Antrag stellen zu können.

Gilt das auch für Kommunen?

Für Sportland Hessen ja. Die Weiterführung der Vereinsarbeit und der vereinseigene Sportstättenbau richten sich an Vereine. Kommunen fragen daneben beim eigenen Landkreis nach dessen Programmen.

Was ist mit Tennisplätzen und anderen Anlagen?

Die Programme richten sich nach Trägerschaft und Nutzung, nicht nach der Sportart. Sprechen Sie das mit Ihrem Sportamt durch.

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Beregnung geplant und Förderung offen?

Wir liefern Bestandsaufnahme, Beregnungsplan, Pumpenauslegung und eine gegliederte Kostenschätzung. Rufen Sie an unter 06145 970766.