Weiterführung der Vereinsarbeit
Der Verein muss eingetragen, gemeinnützig und Mitglied im Landessportbund Hessen sein. Gefördert werden vereinseigene Anlagen oder solche, die dem Verein für mindestens 25 Jahre überlassen sind. Eine gewerbliche Nutzung schließt die Förderung aus.
Eine eigenständige Beregnungsanlage sowie Teilmaßnahmen wie Pumpe oder Steuerung können in diesen Rahmen fallen.